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Tendenzen der Entwicklung des Grundstücksmarktes der Stadt Frankfurt (Oder) im ersten Halbjahr 2004... [weiter]
Personelle Veränderungen im Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Nach 10 Jahren Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg hat sich die personelle Zusammensetzung dieses Gremiums mit der turnusgemäßen Neubestellung verändert. Geblieben ist der Anspruch im Oberen Gutachterausschuss das Bewertungswissen aus verschiedenen beruflichen Tätigkeiten und Erfahrungen und aus verschiedenen Teilen des Landes zusammenzuführen und die Anzahl der Mitglieder mit ihren fachlichen Schwerpunkten auf die aktuellen Anforderungen an den Oberen Gutachterausschuss abzustimmen. Festgehalten wird auch an der bewährten Besetzung mit Mitgliedern aus den Gutachterausschüssen im Land Brandenburg und Kollegen aus dem Gutachterausschuss in Berlin – ein gut funktionierendes Beispiel für eine unkomplizierte und sachgerechte Zusammenarbeit beider Länder.
Neuer Vorsitzender des Oberen Gutachterausschusses wird Herr Kuse, Vorsitzender des Gutachterausschusses im Landkreis Dahme-Spreewald und Leiter des Kataster- und Vermessungsamtes. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Herr Dr. Schwenk bestellt, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Mitglied der Gutachterausschüsse in Berlin und Teltow-Fläming. Herr Prof. Ribbert steht auf eigenen Wunsch nicht mehr für den Vorsitz des Oberen Gutachterausschusses zur Verfügung, wurde jedoch als ehrenamtlicher Gutachter neu bestellt. Zu weiteren ehrenamtlichen Gutachtern und Gutachterinnen wurden Frau Ehlers, Herr Neef und Herr Dr. Tischer bestellt. Herr Möckel, Herr Schröder und Herr Tilly setzen ihre Tätigkeit im Oberen Gutachterausschuss nicht weiter fort.
In den letzten Jahren hat sich der Anspruch an den Oberen Gutachterausschuss verstärkt, Empfehlungen zu besonderen Problemen der Wertermittlung zu geben und landeseinheitliche Modelle bei bestimmten Aufgaben der Wertermittlung mit den Gutachterausschüssen zusammen zu erarbeiten. Dieses betrifft z.B. ein einheitliches Modell bei der Ermittlung von Liegenschaftszinssätzen und die besondere Problematik der Wertermittlung in Stadtumbaugebieten. Die Kundenwünsche nach gebietsübergreifenden Auswertungen und Analysen sowie nach landesweit ansprechbarer Fachkompetenz haben stetig zugenommen. Der neue Obere Gutachterausschuss wird sich insbesondere diesen Anforderungen auch weiterhin stellen.
Die Gutachterausschussverordnung wurde am 24.09.2004 geändert. Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die Neuregelung der Entschädigung der Gutachter. Aufbauend auf dieser Neuregelung erließ das MI am 28.09.2004 die neuen Richtlinien über die Entschädigung der Gutachter der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte.