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--» Neues 2022
Neue Gebühren für die amtliche Wertermittlung ab 1. Dezember
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung vom 29.8.2022 ist am 2.9.2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II (GVBl. II Nr. 61) veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft. Entsprechend der aktuellen Rahmenbedingungen und den Hinweisen aus der Praxis wurde mit der Änderungsverordnung die Gutachterausschuss-Gebührenordnung überarbeitet und angepasst. Dabei wurde die Gebühr für die einzelnen Amtshandlungen in den Tarifstellen teilweise neu bemessen. Eine umfassende Anpassung der Gebührenordnung und der Tarifstellen wurde letztmalig vor fünf Jahren durchgeführt, so dass mit der jetzigen Änderung insbesondere den erhöhten Personalkosten Rechnung getragen wurde. Dabei sind insbesondere die Personalkostensteigerungen des TVöD und die angehobenen Leistungsentschädigungen für die Entschädigung der Gutachter in der Gebührenhöhe berücksichtigt worden. Für die Bereitstellung von Daten für wissenschaftliche Zwecke wurden die Gebührenregelungen den Anforderungen des Umfangs der Datenbereitstellung angepasst.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Barnim hat für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 1.046 notariell beurkundete Kaufverträge in der Kaufpreissammlung erfasst und ausgewertet ... [weiter]
Der Gutachterausschuss des Landkreises Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder) hat für das erste Halbjahr 2022 Umsatzzahlen veröffentlicht ... [weiter]
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Prignitz hat die Kaufverträge zum ersten Halbjahr 2022 ausgewertet und gibt folgende Tendenzen bekannt ... [weiter]