Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg

 

 

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Inhalt

Kaufpreissammlung

Bestellung einer Auskunft

Auskünfte aus der im Land Brandenburg automatisiert geführten Kaufpreissammlung [AKS] erteilen die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse der Landkreise und der kreisfreien Städte [GS GA] für ihren Zuständigkeitsbereich. Überregionale Daten aus der Kaufpreissammlung über mehrere regionale Zuständigkeitsbereiche von Gutachterausschüssen stellt die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses [GS OGA] bereit.

 

Antrag auf (regionale) Auskunft aus der Kaufpreissammlung für:
unbebaute Grundstücke (uf): durch PDF-Datei GS GA
bebaute Grundstücke (bb) und für Wohnungs- und Teileigentum (ei): durch PDF-Datei GS GA
Antrag auf Bereitstellung von überregionalen Daten aus der Kaufpreissammlung für:
unbebaute Grundstücke (uf): durch PDF-Datei GS OGA
bebaute Grundstücke (bb) und für Wohnungs- und Teileigentum (ei) durch PDF-Datei GS OGA

 

Die anonymisierten Auskünfte werden an jedermann erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.

Die grundstücksbezogenen Auskünfte von überregionalen Daten aus der Kaufpreissammlung erhalten:

  1. öffentliche Stellen nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes,
  2. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Grundstückswertermittlung und
  3. Sachverständige für Grundstückswertermittlung mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder nach DIN EN 45013,

wenn die Auskunft zur Wertermittlung erforderlich ist.

 

In dem Menüpunkt Gutachterausschüsse / Suche - können Sie bei Eingabe der entsprechenden Gemeinde den zuständigen Gutachterausschuss herausfinden.

 

» Gebühren

In dem Link finden Sie eine ausgewählte Übersicht zu Gebühren für den Bereich Kaufpreissammlung im Land Brandenburg [... weiter]

 

elektronische Übermittlung von Kaufverträgen

Die landesweite Einführung des elektronischen Übermittlungsverfahrens ist nach Abstimmung mit der Notarkammer Brandenburg zum 1. Januar 2022 geplant, da ab diesem Datum für die Notar*innen die Nutzung des elektronischen Urkundenarchivs und damit die Erzeugung digitaler Kaufverträge verpflichtend ist. Für die Notar*innen besteht dann die Möglichkeit, die Kaufverträge über den gesicherten elektronischen Weg des EGVP/beBPO an jeden Gutachterausschuss unter Einhaltung bestimmter Standards im Land Brandenburg zu versenden.

Abschlussbericht Pilotprojekt Übersendung digitaler Kaufverträge
PDF-Datei Standards zur Übermittlung
PDF-Datei Abschlussbericht zum Pilotprojekt
PDF-Datei Anlage 1 – beBPo Handout 2018
PDF-Datei Anlage 2 – Formular Kaufvertragsobjekt

 

Informationen zur Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung ist unabdingbare Grundlage für die allgemeine Markttransparenz und für die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse und der Sachverständigen. Sie hat Informationen zu allen Verkaufsfällen von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten und die preis- und wertbestimmenden Merkmale zum Inhalt.

 

Als Grundlage zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse gemäß § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Ausfertigung von allen Verträgen, mit denen Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte gegen Entgelt übertragen werden.

 

Im Zuge der Führung der Kaufpreissammlung werden beispielsweise

  • sämtliche für die Bodenrichtwertermittlung geeignete Kauffälle hinsichtlich der bodenrichtwertrelevanten Daten ausgewertet,
  • die Wertrelevanz der in der Struktur der Kaufpreissammlung vorgesehenen Elemente – insbesondere für bebaute Objekte – untersucht,
  • für marktgängige bebaute Objektgruppen (z. B. Eigentumswohnungen, Reihenhäuser) eine für Wertermittlungen ausreichende Zahl von Kauffällen vertieft ausgewertet,
  • Kauffälle zur Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z. B. Liegenschaftszinssatz) vertieft ausgewertet,
  • die für die Wertermittlung erforderlichen Daten für nur vereinzelt vorkommende Objektgruppen (z. B. Windmühlen, Parkhäuser) nach Möglichkeit überregional abgeleitet.

 

 

© Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg
www.gutachterausschuesse-bb.de

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