Auskünfte aus der im Land Brandenburg automatisiert geführten Kaufpreissammlung [AKS] erteilen die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse der Landkreise und der kreisfreien Städte [GS GA] für ihren Zuständigkeitsbereich. Überregionale Daten aus der Kaufpreissammlung über mehrere regionale Zuständigkeitsbereiche von Gutachterausschüssen stellt die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses [GS OGA] bereit.
Antrag auf (regionale) Auskunft aus der Kaufpreissammlung für: | |
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unbebaute Grundstücke (uf): | durch ![]() |
bebaute Grundstücke (bb) und für Wohnungs- und Teileigentum (ei): | durch ![]() |
Antrag auf Bereitstellung von überregionalen Daten aus der Kaufpreissammlung für: | |
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unbebaute Grundstücke (uf): | durch ![]() |
bebaute Grundstücke (bb) und für Wohnungs- und Teileigentum (ei) | durch ![]() |
Die anonymisierten Auskünfte werden an jedermann erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.
Die grundstücksbezogenen Auskünfte von überregionalen Daten aus der Kaufpreissammlung erhalten:
wenn die Auskunft zur Wertermittlung erforderlich ist.
In dem Menüpunkt Gutachterausschüsse / Suche - können Sie bei Eingabe der entsprechenden Gemeinde den zuständigen Gutachterausschuss herausfinden.
» Gebühren
In dem Link finden Sie eine ausgewählte Übersicht zu Gebühren für den Bereich Kaufpreissammlung im Land Brandenburg [... weiter]
Die landesweite Einführung des elektronischen Übermittlungsverfahrens ist nach Abstimmung mit der Notarkammer Brandenburg zum 1. Januar 2022 geplant, da ab diesem Datum für die Notar*innen die Nutzung des elektronischen Urkundenarchivs und damit die Erzeugung digitaler Kaufverträge verpflichtend ist. Für die Notar*innen besteht dann die Möglichkeit, die Kaufverträge über den gesicherten elektronischen Weg des EGVP/beBPO an jeden Gutachterausschuss unter Einhaltung bestimmter Standards im Land Brandenburg zu versenden.
Abschlussbericht Pilotprojekt Übersendung digitaler Kaufverträge |
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Die Kaufpreissammlung ist unabdingbare Grundlage für die allgemeine Markttransparenz und für die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse und der Sachverständigen. Sie hat Informationen zu allen Verkaufsfällen von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten und die preis- und wertbestimmenden Merkmale zum Inhalt.
Als Grundlage zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse gemäß § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Ausfertigung von allen Verträgen, mit denen Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte gegen Entgelt übertragen werden.
Im Zuge der Führung der Kaufpreissammlung werden beispielsweise