Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg

 

 

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Inhalt

Nutzungsentgelte für vergleichbar genutzte Grundstücke

Bestellung

» Gutachten über das ortsübliche Nutzungsentgelt für vergleichbar genutzte Grundstücke (z. B. Erholungs-, Garagengrundstücke) erstattet der Gutachterausschuss auf Antrag einer Vertragspartei nach § 7 der Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV):

» Antrag für ein Gutachten

 

» Auskunft in anonymisierter Form zu dem über die in seinem Geschäftsbereich vereinbarten Entgelte unter Angabe der Gemarkung erteilt auf Antrag der Gutachterausschuss, in der die Grundstücke liegen:

» Antrag auf Auskunft über vereinbarte Nutzungsentgelte

 

» Eine weitere Möglichkeit haben Sie in dem Menüpunkt:

  • Gutachterausschüsse / Suche - den für die entsprechende Gemeinde zuständigen Gutachterausschuss herauszufinden.

 

Informationen zum Produkt

Gutachten und Auskunft dienen dem Überlassenden zur Begründung seines Erhöhungsverlangens. Dabei ist anzugeben, dass mit dem Erhöhungsverlangen die ortsüblichen Entgelte nicht überschritten werden.







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